Lachende Person mit gelber verdi Weste und Fahne zwischen Menschenmenge beim verdi Jugendstreiktag der Tarifrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen in Gelsenkirchen 2023

© Anne Neier

Tarifrunde

Deutsche Rentenversicherung 2024 / 2025

Für die Nachwuchskräfte (Auszubildende und Studierende) bei der Deutschen Rentenversicherung gelten Tarifverträge. Das ist auch gut so. Nicht gut ist die Tatsache, dass es zu identischen Themen zum Teil unterschiedliche Regelungen für Auszubildende und Studierende gibt. Mal ganz davon abgesehen, dass einige Regelungen für die Studierenden nicht mehr zeitgemäß sind. Das muss sich ändern.

Forderungen

Forderungen für Azubis und Studierende

Mehr Geld für unsere Nachwuchskräfte!

200€ mehr pro Monat für alle Auszubildenden und Studierenden.

Mehr Urlaub für alle Beschäftigten!

Drei zusätzliche Urlaubstage pro Jahr – auch für Nachwuchskräfte. Ein weiterer zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder, denn sie sind es, die mit ihrem Engagement für bessere Arbeitsbedingungen sorgen.

Außerdem erwarten wir von den Arbeitgeber*innen

Die Übernahme von Nachwuchskräften

in Stufe 2 unmittelbar nach abgeschlossener/-m Ausbildung/Studium.

Anhebung des Verpflegungszuschusses

bei auswärtigen Bildungsmaßnahmen auf 28€.

 

Für Studierende der DRV gelten immer noch unterschiedliche Bedingungen je nach Träger. Wir fordern eine Vereinheitlichung der Studienbedingungen bei der DRV Bund, den DRV-Regionalträgern und der DRV Knappschaft-Bahn-See unter folgenden Bedingungen:

Lernmittelzuschuss

soll dem entsprechen, den die Auszubildenden erhalten, die eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz absolvieren.

Jahressonderzahlung von 90%

für Studierende, analog zur Regelung der Auszubildenden.

Abschlussprämie

für Studierende für ein erfolgreich abgeschlossenes Studium analog zur Regelung der Auszubildenden

Vereinheitlichung der Erstattungsregelung

für Familienheimfahrten für alle Auszubildene und Studierende

Streichung Kürzung der Studienvergütung

bei nichtbestandener Abschlussprüfung

Streichung der Rückzahlungsverpflichtung

im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Studiums

Anpassung vermögenswirksame Leistungen

für Studierende auf Regelung für Auszubildende, also Erhöhung um 13.29€.

1. Verhandlungsrunde

Die erste Verhandlungsrunde ist beendet. Wir sind grundsätzlich zufrieden damit, dass die Arbeitgeber der DRV die Notwendigkeit sehen, die tarifvertraglichen Regelungen für die Studierende zu verbessern. Ein guter Schritt in diese Richtung sind die Erhöhungen der Jahressonderzahlung und der vermögenswirksamen Leistungen, sowie die Aktualisierung bereits bestehende Regelungen. Aber das reicht uns nicht! Die Vorstellungen der DRV zu den Themen Rückzahlungsverpflichtung und Kürzung der Studienvergütung sehen wir als ganz klar weit von unseren Vorstellungen etnfernt an. Auch die Vorstellung der DRV zur Bereitstellung von Ausbildungsmitteln ist viel zu vage formuliert.

2. Verhandlungsrunde

Kleine Fortschritte, weiter große Differenzen: Die DRV hält weiterhin an der Kürzung der Studienvergütung bei nicht bestandener Abschlussprüfung fest und bleibt vage bei ihrer Vorstellung der Bereitstellung von Ausbildungsmitteln. Immerhin zeigt sie sich gesprächsbereit, bei der Rückzahlungsverpflichtung für den Zeitraum einer Rückzahlung wieder auf die bisher schon geltenden 36 Monate zu gehen. Hinzu kommen die Verbesserungen bei den Gründen, die eine Rückzahlung veranlassen. Wir geben nicht auf und bleiben weiter stark!

3. Verhandlungsrunde

In der 3. Verhandlungsrunde konnten eine Reihe von Fortschritten erzielen.

  • Ausbildungsvergütung: Tarifvertraglich wird verbindlich geregelt, dass die DRV den Studierenden die aus ihrer Sicht erforderlichen Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen. Ergänzend kann ein zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. 
  • Kürzung der Studienvergütung: Eine Kürzung der Studienvergütung um bis zu 20 v.H. für die notwendige Verlängerung der Studienzeit um max. 6 Monate kann die DRV nur vornehmen, wenn Studierende sich schuldhaft nicht bemühen, das Studienziel in der vorgeschriebenen Zeit zu erreichen. 
  • Familienheimfahrten und Kosten einer Unterkunft: Die Kosten für eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und auswärtiger Hochschule im Monat werden übernommen. Nicht genutzte Fahrten können angespart und in den folgenden Monaten des Studienabschnitts genutzt werden. Die DRV übernimmt die Kosten für von der DRV gestellten Unterkünfte. Wenn keine Unterkunft gestellt werden kann, soll die DRV einen Mietzuschuss zahlen.
  • Jahressonderzahlung und vemögenswirksame Leistungen: Die Jahressonderzahlung wird von aktuell 60 v.H. auf 90 v.H. und die vermögenswirksame Leistung von aktuell 6,65 Euro auf 13,29 Euro erhöht. 
  • Rückzahlungsverpflichtung: Der Zeitraum einer Rückzahlung soll wieder auf die bisher schon geltenden 36 Monate festgelegt werden. Die eine Rückzahlung auslösenden Gründe sind im Interesse der Studierenden deutlich verbessert worden. 
  • Abschlussprämie und Übernahmeregelung: Die DRV kann sich die Regelung einer Abschlussprämie weiterhin vorstellen, stellt ihre Entscheidung zu dieser Forderung jedoch an das Ende der Verhandlungen. Über die Forderung nach einer tarifvertraglich geregelten Übernahmeregelung will die DRV noch intern beraten. Wir bleiben bei beiden Themen dran, denn in Zeiten von Fachkräftemangel könnte die DRV mit hierzu guten Regelungen zukünftig punkten. 

Auch wenn wir in den Verhandlungen weitere Erfolge verbuchen können - gute Ergebnisse sind kein Selbstverständnis. Wir brauchen weiterhin eure Unterstützung!

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