Die erste Verhandlungsrunde ist beendet. Wir sind grundsätzlich zufrieden damit, dass die Arbeitgeber der DRV die Notwendigkeit sehen, die tarifvertraglichen Regelungen für die Studierende zu verbessern. Ein guter Schritt in diese Richtung sind die Erhöhungen der Jahressonderzahlung und der vermögenswirksamen Leistungen, sowie die Aktualisierung bereits bestehende Regelungen. Aber das reicht uns nicht! Die Vorstellungen der DRV zu den Themen Rückzahlungsverpflichtung und Kürzung der Studienvergütung sehen wir als ganz klar weit von unseren Vorstellungen etnfernt an. Auch die Vorstellung der DRV zur Bereitstellung von Ausbildungsmitteln ist viel zu vage formuliert.
Kleine Fortschritte, weiter große Differenzen: Die DRV hält weiterhin an der Kürzung der Studienvergütung bei nicht bestandener Abschlussprüfung fest und bleibt vage bei ihrer Vorstellung der Bereitstellung von Ausbildungsmitteln. Immerhin zeigt sie sich gesprächsbereit, bei der Rückzahlungsverpflichtung für den Zeitraum einer Rückzahlung wieder auf die bisher schon geltenden 36 Monate zu gehen. Hinzu kommen die Verbesserungen bei den Gründen, die eine Rückzahlung veranlassen. Wir geben nicht auf und bleiben weiter stark!
In der 3. Verhandlungsrunde konnten eine Reihe von Fortschritten erzielen.
- Ausbildungsvergütung: Tarifvertraglich wird verbindlich geregelt, dass die DRV den Studierenden die aus ihrer Sicht erforderlichen Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen. Ergänzend kann ein zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt werden.
- Kürzung der Studienvergütung: Eine Kürzung der Studienvergütung um bis zu 20 v.H. für die notwendige Verlängerung der Studienzeit um max. 6 Monate kann die DRV nur vornehmen, wenn Studierende sich schuldhaft nicht bemühen, das Studienziel in der vorgeschriebenen Zeit zu erreichen.
- Familienheimfahrten und Kosten einer Unterkunft: Die Kosten für eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und auswärtiger Hochschule im Monat werden übernommen. Nicht genutzte Fahrten können angespart und in den folgenden Monaten des Studienabschnitts genutzt werden. Die DRV übernimmt die Kosten für von der DRV gestellten Unterkünfte. Wenn keine Unterkunft gestellt werden kann, soll die DRV einen Mietzuschuss zahlen.
- Jahressonderzahlung und vemögenswirksame Leistungen: Die Jahressonderzahlung wird von aktuell 60 v.H. auf 90 v.H. und die vermögenswirksame Leistung von aktuell 6,65 Euro auf 13,29 Euro erhöht.
- Rückzahlungsverpflichtung: Der Zeitraum einer Rückzahlung soll wieder auf die bisher schon geltenden 36 Monate festgelegt werden. Die eine Rückzahlung auslösenden Gründe sind im Interesse der Studierenden deutlich verbessert worden.
- Abschlussprämie und Übernahmeregelung: Die DRV kann sich die Regelung einer Abschlussprämie weiterhin vorstellen, stellt ihre Entscheidung zu dieser Forderung jedoch an das Ende der Verhandlungen. Über die Forderung nach einer tarifvertraglich geregelten Übernahmeregelung will die DRV noch intern beraten. Wir bleiben bei beiden Themen dran, denn in Zeiten von Fachkräftemangel könnte die DRV mit hierzu guten Regelungen zukünftig punkten.
Auch wenn wir in den Verhandlungen weitere Erfolge verbuchen können - gute Ergebnisse sind kein Selbstverständnis. Wir brauchen weiterhin eure Unterstützung!